Änderung der Teilungserklärung nach Entstehen einer Gemeinschaft
Sonntag, 30. November 2003
Ab dem Zeitpunkt des Entstehens einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft ist der teilende Alleineigentümer (Bauträger) nicht mehr berechtigt, einseitig Änderungen am Bauwerk vorzunehmen. (BayObLG, Beschluss vom 08.05.2003, ZMR 2003, 857)