Geschäftsraummiete, Abrechnungsfrist für Nebenkosten
Dienstag, 5. Juli 2011
Die Abrechnungsfrist zur Vorlage der Betriebskostenabrechnung im Wohnraummietrecht (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB) ist nicht auf die Geschäftsraummiete übertragbar.
(BGH, Urteil vom 17.11.2010, XII ZR 124/09)