Geschäftsraummiete, Abrechnungsfrist für Nebenkosten |
Dienstag, 5. Juli 2011 | |
Die Abrechnungsfrist zur Vorlage der Betriebskostenabrechnung im Wohnraummietrecht (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB) ist nicht auf die Geschäftsraummiete übertragbar. (BGH, Urteil vom 17.11.2010, XII ZR 124/09) |