Zahlungsrückstand, Stimmrechtsentzug |
Dienstag, 5. Juli 2011 | |
Ein Wohnungseigentümer der mit der Zahlung von Beiträgen an die Gemeinschaft in Verzug ist, kann deswegen nicht von der Wohnungseigentümerversammlung ausgeschlossen werden. Ihm kann auch nicht das Stimmrecht entzogen werden. (BGH, Urteil vom 10.12.2010, V ZR 60/10 = ZMR 2011, 397) |