Sanierungsbeschluss mit abweichendem Verteilerschlüssel
Sonntag, 30. November 2003
Ein bestandskräftiger Eigentümerbeschluss, der den einzelnen Kostenbeitrag eines Wohnungseigentümers zu einer bestimmten Sanierungsmaßnahme festlegt, ist auch dann nicht nichtig, wenn die Festlegung dem in der Gemeinschaft geltenden Kostenverteilungsschlüssel widerspricht. (BayObLG, Beschluss vom 31.07.2003, ZMR 2003, 950)