Sanierungsbeschluss mit abweichendem Verteilerschlüssel |
Sonntag, 30. November 2003 | |
Ein bestandskräftiger Eigentümerbeschluss, der den einzelnen Kostenbeitrag eines Wohnungseigentümers zu einer bestimmten Sanierungsmaßnahme festlegt, ist auch dann nicht nichtig, wenn die Festlegung dem in der Gemeinschaft geltenden Kostenverteilungsschlüssel widerspricht. (BayObLG, Beschluss vom 31.07.2003, ZMR 2003, 950) |