Gesellschafterwechsel, Zustimmungserfordernis |
Dienstag, 5. Juli 2011 | |
Der Wechsel eines Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bedarf nicht der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer. Die Übertragung eines entsprechenden Anteils unterfällt nicht den Verfügungsbeschränkungen des § 12 WEG. Die Eintragung des Gesellschafterwechsels im Grundbuch darf hiervon nicht abhängig gemacht werden. (OLG Celle, Beschluss vom 29.03.2011 - 4 W 23/10) |