Aufnahme des Lebensgefährten in die Mietwohnung |
Sonntag, 30. November 2003 | |
Für die Aufnahme eines Lebensgefährten in eine gemietete Wohnung bedarf
der Mieter der Erlaubnis des Vermieters. Auf die Erteilung der Erlaubnis
hat er im Regelfall einen Anspruch. (BGH, Urteil vom 05.11.2003, ZMR 2004,
100)
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