Aufnahme des Lebensgefährten in die Mietwohnung
Sonntag, 30. November 2003
Für die Aufnahme eines Lebensgefährten in eine gemietete Wohnung bedarf der Mieter der Erlaubnis des Vermieters. Auf die Erteilung der Erlaubnis hat er im Regelfall einen Anspruch. (BGH, Urteil vom 05.11.2003, ZMR 2004, 100)