1 BvR 2499/09, 1 BvR 2503/09 vom 25.01.2012 |
Dienstag, 24. Januar 2012 | |
Die Verfassungsbeschwerden wenden sich gegen zivilgerichtliche Verurteilungen, die die Unterlassung einer Äußerung zum Gegenstand haben. Die Beschwerdeführerin rügt jeweils die Verletzung ihrer Rechte aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (Meinungsfreiheit) und aus Art. 3 Abs. 1 GG (Willkürverbot). Lesen Sie mehr in der Original-Quelle ... |