Berechnung einer Mietminderung |
Sonntag, 30. November 2003 | |
Bei der Berechnung einer Mietminderung ist von der vereinbarten
Brutto-Warmmiete (Mietzins mit allen Nebenkosten einschließlich
Heizkosten) auszugehen. (KG, Urteil vom 13.10.2003, ZMR 2004, 112, nicht
rechtskräftig, Revision eingelegt zum BGH)
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