Berechnung einer Mietminderung
Sonntag, 30. November 2003
Bei der Berechnung einer Mietminderung ist von der vereinbarten Brutto-Warmmiete (Mietzins mit allen Nebenkosten einschließlich Heizkosten) auszugehen. (KG, Urteil vom 13.10.2003, ZMR 2004, 112, nicht rechtskräftig, Revision eingelegt zum BGH)