Kündigung wegen gesundheitlicher Gefährdung
Freitag, 30. Januar 2004
Sind in Gewerberäumen die Brandschutzeinrichtungen dauerhaft funktionsunfähig, so dass sich ein kleiner Brand in relativ kurzer Zeit umgehindert ausbreiten könnte, besteht eine zur außerordentlichen Kündigung berechtigende Gesundheitsgefahr. (KG, Urteil vom 22.09.2003, MietRB 2/2004, 41)