Kündigung wegen Eigenbedarfs
Freitag, 30. Juli 2004
Der Eigennutzungswille des Vermieters ist im Kündigungsschreiben mitzuteilen. Im Einzelfall ist es erforderlich, im Kündigungsschreiben mitzuteilen, wie die Familie des Vermieters bisher untergebracht ist. (LG Hamburg, Urteil vom 24.04.2003, ZMR 2004, 39)