Dauerbrenner merkantile Wertminderung ? Urteil des OLG DĂŒsseldorf vom 26.06.2012 |
Freitag, 22. Februar 2013 | |
Wird im Rahmen einer Unfallabwicklung, bei dem das beschĂ€digte KFZ ein Alter von mehr als fĂŒnf Jahren oder eine Laufleistung von mehr als 100.000 km aufweist, Wertminderung geltend gemacht, weil der SachverstĂ€ndige diese in seinem Gutachten attestiert, so kann man nahezu sicher davon ausgehen, dass der betroffene Versicherer diese ablehnt. Als lapidare BegrĂŒndung wird dann regelmĂ€Ăig dargelegt, bei einem KFZ dieses Alters und/ oder dieser Laufleistung sei eine Wertminderung nicht mehr vorhanden. Diese Argumentation ist genauso hĂ€ufig wie unzutreffend: Wie auch das OLG DĂŒsseldorf in einer neueren Entscheidung dargelegt hat – Urteil vom 26.06.2012; I-1 U 139/11 – sind auch Ă€ltere PKW einer unfallbedingten merkantilen Wertminderung zugĂ€nglich. In diesem Urteil distanziert sich das OLG zudem ausdrĂŒcklich von seiner Regel-Ausnahme-These aus einem vorhergehenden Urteil. Es stellt daher auch nach OLG DĂŒsseldorf keineswegs die Regel dar, dass ein Ă€lteres KFZ durch einen Unfall keine Wertminderung erfĂ€hrt. Entscheidend ist allein die Frage, ob der GeschĂ€digte auf Grund des erlittenen Schadens im Falle einer VerĂ€uĂerung das Risiko eines Mindererlöses zu tragen hat. Dass dies selbstverstĂ€ndlich auch bei Ă€lteren KFZ grundsĂ€tzlich möglich ist, kann jeder GebrauchtwagenhĂ€ndler bestĂ€tigen (siehe zu der Frage der Wertminderung in diesem Blog eingehend (http://www.schadenfixblog.de/die-merkantile-wertminderung-beim-kh-schaden/).
Ăber den Autor: Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt fĂŒr Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbĂŒrokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), BuĂgeld, FĂŒhrerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw. Das Verkehrsrechtsportal von Klaus Spiegelhalter finden Sie hier: http://www.schadenfix.de/saarlouis/spiegelhalter
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