Entlastung des Verwaltungsbeirats |
Freitag, 30. Januar 2004 | |
Die Entlastung ehrenamtlicher Mitglieder des Verwaltungsbeirats entspricht
ordnungsgemäßer Verwaltung, sofern nicht erkennbar ist, dass
Schadenersatzansprüche bestehen können. (BayObLG, Beschluss vom
17.09.2003, ZMR 2004, 50)
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