2 BvR 2122/11, 2 BvR 2705/11 vom 06.02.2013
Dienstag, 5. Februar 2013
Die Verfassungsbeschwerden wenden sich gegen die Fortdauer der Unterbringung der Beschwerdeführer in der Sicherungsverwahrung, die nach der Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nachträglich angeordnet wurde.

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