Beschwerdebefugnis des neu gewählten Verwalters
Samstag, 28. Februar 2004
Der neu bestellte WEG-Verwalter ist durch eine Entscheidung, mit der ein Eigentümerbeschluss über die vorzeitige Abberufung seines Vorgängers für ungültig erklärt wird, in seinen Rechten betroffen und daher beschwerdebefugt. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.10.2003, ZMR 2004, 53, 54)