Beschluss einer Renovierung aufgrund Kostenschätzung
Dienstag, 30. März 2004
Ein Beschluss, eine aufwendige Sanierungs- und Renovierungsmaßnahme allein aufgrund einer pauschalen Kostenschätzung in Auftrag zu geben, widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung. Der Verwalter kann die Eigentümer in Vorbereitung eines solchen Beschlusses nicht darauf verweisen, es sei ihre Sache, Vergleichsangebote einzuholen. (OLG Köln, Beschluss vom 02.04.2003, ZMR 2004, 148)