Unzuständige Einberufung einer Versammlung
Freitag, 30. April 2004
Wird eine Eigentümerversammlung von einer unzuständigen Person einberufen, so sind darin gefasste Beschlüsse nicht für ungültig zu erklären, wenn feststeht, dass sie auch bei ordnungsgemäßer Einberufung ebenso gefasst worden wären. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.08.2003, MietRB 2/2004, 44)