Eigenbedarf wegen beruflicher Nutzung der Wohnung
Geschrieben von Administrator   
Freitag, 22. März 2013
Auch eine ausschließlich berufliche Nutzung der Wohnung kann ein begründetes Interesse für eine Eigenbedarfskündigung darstellen, insbesondere für den Fall, dass der Vermieter eine andere Wohnung in demselben Haus bewohnt. Hier kann das begründete Interesse auch aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Berufsfreiheit nicht geringer zu bewerten sein als der Eigenbedarf des Vermieters zu Wohnzwecken.
(BGH, Urteil vom 26.09.2012, VIII ZR 330/11 = ZMR 2013, 107)