Eigenleistungen des Vermieters im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung
Geschrieben von Administrator   
Freitag, 22. März 2013

Sowohl private Vermieter, die Gartenpflege und Hausmeistertätigkeiten in Eigenleistung einsetzen als auch gewerbliche Vermieter, die die Leistungen durch Arbeitnehmer ausführen lassen, können entsprechende Kosten nach einem fiktiven Angebot eines Drittunternehmers abrechnen und in die Betriebskostenabrechnung einstellen.

(BGH, Urteil vom 14.11.2012, VIII ZR 41/12 = IMR 2013, 50)