Individueller Kündigungsausschluss bei laufendem Mietverhältnis
Geschrieben von Administrator   
Freitag, 22. März 2013
Die Vereinbarung eines beiderseitigen Kündigungsausschlusses im laufenden Mietverhältnis kann durch eine individuelle Vereinbarung auch für mehr als vier Jahre erfolgen (hier: fünfeinhalb Jahre). Kündigt der Mieter verfrüht, so muss er sich um einen Nachmieter bemühen.
(LG Kleve, Urteil vom 12.07.2012, 6 S 155/11 = ZMR 2013, 118)