Individueller Kündigungsausschluss bei laufendem Mietverhältnis |
Geschrieben von Administrator | |
Freitag, 22. März 2013 | |
Die Vereinbarung eines beiderseitigen Kündigungsausschlusses im laufenden Mietverhältnis kann durch eine individuelle Vereinbarung auch für mehr als vier Jahre erfolgen (hier: fünfeinhalb Jahre). Kündigt der Mieter verfrüht, so muss er sich um einen Nachmieter bemühen. (LG Kleve, Urteil vom 12.07.2012, 6 S 155/11 = ZMR 2013, 118) |