Verwalterzustimmung nach Ausscheiden des Verwalters |
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Freitag, 22. März 2013 | |
Die Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung von Wohnungseigentum bleibt auch dann wirksam, wenn die Bestellung des Verwalters vor Eingang des Eintragungsantrags beim Grundbuchamt beendet worden ist. (BGH, Beschluss vom 02.10.2012, V ZB 2/12 = ZMR 2013, 125) |