Teilungültigkeit des Genehmigungsbeschlusses zur Jahresabrechnung |
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Freitag, 22. März 2013 | |
Verstöße gegen die Kostenverteilungsvorschriften der Heizkostenverordnung führen nur zur Ungültigkeit des Genehmigungsbeschlusses über die Jahresabrechnung hinsichtlich der Einzelabrechnungen. Die Wirksamkeit der Gesamtabrechnung bleibt hiervon unberührt. (OLG München, Beschluss vom 06.09.2012, 32 Wx 32/12 = ZMR 2013, 130) |