Vorfälligkeits- oder Verfallklausel
Geschrieben von Administrator   
Freitag, 22. März 2013
Eine unwirksame, insbesondere vor dem 30.06.2007 beschlossene Vorfälligkeitsklausel wird nicht durch Einführung des § 21 Abs. 7 WEG ab dem 01.07.2007 wirksam. Zur Schaffung einer wirksamen Vorfälligkeitsklausel bedarf es eines inhaltsgleichen Zweitbeschlusses.
(LG München I, Beschluss vom 18.09.2012, 1 T 9832/11 = ZMR 2013, 136)