Schlüssige Änderung der gemeinschaftlichen Ordnung |
Mittwoch, 30. Juni 2004 | |
Die Änderung der Gemeinschaftsordnung liegt vor, wenn sämtliche Wohnungseigentümer eine abweichende Handhabung in dem Bewusstsein vornehmen, den Kostenverteilungsschlüssel der Gemeinschaftsordnung zu ändern und durch einen Neuen ersetzen. (OLG Hamburg, Beschluss vom 11.08.2003, 2 Wx 76/03) |