2 BvR 1978/13 vom 17.10.2013
Mittwoch, 16. Oktober 2013
1. Die Beschwerdeführerin zu 1., eine Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts, ist Kommanditistin mit einem Anteil von 39 % am Kommanditkapital der S… GmbH & Co. KG (Schuldnerin), an der ferner beteiligt sind eine Stiftung, die die übrigen Kommanditanteile hält, sowie als Komplementär eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an der die Beschwerdeführerin zu 1. zu 45 % und die Stiftung zu 55 % mittelbar beteiligt sind. Der Beschwerdeführer zu 2. ist alleiniger Aktionär der Beschwerdeführerin zu 1.

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