Unwirksame Klausel bei Kündigung |
Montag, 30. August 2004 | |
Eine unbestimmt befristete Kündigung (Kündigung „nicht mit sofortiger Wirkung, sondern zu dem Zeitpunkt, in dem wir andere Geschäftsräume beziehen können“), ist regelmäßig unwirksam. (BGH, Urteil vom 23.10.2003, ZMR 2004, 172) |