Unwirksame Klausel bei Kündigung
Montag, 30. August 2004
Eine unbestimmt befristete Kündigung (Kündigung „nicht mit sofortiger Wirkung, sondern zu dem Zeitpunkt, in dem wir andere Geschäftsräume beziehen können“), ist regelmäßig unwirksam. (BGH, Urteil vom 23.10.2003, ZMR 2004, 172)