2 BvR 2400/13 vom 26.08.2014
Montag, 25. August 2014
1. Mit Urteil vom 14. Dezember 2012 verurteilte das Landgericht Potsdam den Beschwerdeführer und einen Mitangeklagten wegen mehrerer Betrugstaten jeweils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und stellte fest, dass dem Verfall von Wertersatz in näher bezeichneter Höhe die Ansprüche der Verletzten entgegenstünden.

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