Verzicht auf Kündigungsrecht
Montag, 30. August 2004
Die Parteien eines Mietvertrages können einzelvertraglich in wirksamer Form einen Verzicht auf das gesetzliche Kündigungsrecht in einem Wohnraummietvertrag vereinbaren (hier: für 60 Monate). (BGH, Urteil vom 22.12.2003, ZMR 2004, 251)