1 BvR 1925/13 vom 28.07.2014 |
Sonntag, 27. Juli 2014 | |
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Verurteilung der Beschwerdeführerin zu Schadensersatz wegen Sachbeschädigung gemäß § 823 Abs. 1 BGB, die Versagung von Prozesskostenhilfe und die Zurückweisung einer Gehörsrüge. Lesen Sie mehr in der Original-Quelle ... |