2 BvE 2/14 vom 15.07.2014 |
Montag, 14. Juli 2014 | |
Die Antragstellerin sieht sich durch eine Äußerung der Antragsgegnerin im Vorfeld der Landtagswahl in Thüringen am 14. September 2014 in ihrem Recht auf Chancengleichheit im Wettbewerb der politischen Parteien verletzt. Lesen Sie mehr in der Original-Quelle ... |