2 BvE 2/14 vom 15.07.2014
Montag, 14. Juli 2014
Die Antragstellerin sieht sich durch eine Äußerung der Antragsgegnerin im Vorfeld der Landtagswahl in Thüringen am 14. September 2014 in ihrem Recht auf Chancengleichheit im Wettbewerb der politischen Parteien verletzt.

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