Schadenersatzpflicht des Vermieters bei „kalter Räumung" |
Geschrieben von Administrator
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Donnerstag, 25. September 2014 |
Mit einer Räumung des Mietobjekts ohne einen Vollstreckungstitel setzt sich der Vermieter über das staatliche Gewaltmonopol hinweg. Er ist im Grunde zum Schadensersatz verpflichtet. Werden bei der „kalten Räumung“ Gegenstände Dritter entsorgt, die sich im Mietobjekt befanden, schuldet der Vermieter auch diesen Personen Schadensersatz.
(OLG Nürnberg, Urteil vom 23.08.2013, 5 U 160/12, ZMR 2014, 534)
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