Begründung einer Kündigung wegen Zahlungsverzuges
Montag, 30. August 2004

Bei einer Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzuges des Mieters genügt jedenfalls bei klarer und einfacher Sachlage, wenn der Vermieter in dem Kündigungsschreiben den Zahlungsverzug als Grund benennt und den Gesamtbetrag der rückständigen Miete beziffert.Die Angabe weiterer Einzelheiten wie Datum des Verzugseintritts oder Aufgliederung des Mieterückstandes für einzelne Monate ist dann entbehrlich. (BGH, Beschluss vom 22.12.2003, ZMR 2004, 254)