Hinweispflicht des Vermieters bei Einbau neuer Fenster
Geschrieben von Administrator   
Donnerstag, 25. September 2014
Der Vermieter hat beim Einbau neuer, dicht schließender Fenster die notwendigen Vorkehrungen gegen Feuchtigkeit zu treffen. Der Vermieter sollte in diesem Fall die Mieter darauf hinweisen, dass ein zu dichtes Aufstellen der Möbel an der Wand zu Schimmelbildung führen kann. Er sollte insbesondere konkrete Lüftungsanweisungen geben, damit hier eine Schimmelbildung vermieden wird. (LG Gießen, Urteil vom 02.04.2014, 1 S 199/13, IMR 2014, 369)