Stimmverbot bei Rechtsstreit gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft
Geschrieben von Administrator   
Donnerstag, 25. September 2014
Ein Wohnungseigentümer unterliegt einem Stimmrechtsverbot in entsprechender Anwendung von § 25 Abs. 5, 2. Alt. WEG, wenn er einen Rechtsstreit gegen den Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft führt und verfahrensbezogene Maßnahmen Gegenstand der Beschlussfassung sind. (BGH, Urteil vom 06.12.2013, V ZR 85/13, ZMR 2014, 559)