Verwaltungszuständigkeit bei Instandsetzung von Fenstern
Geschrieben von Administrator   
Donnerstag, 25. September 2014
Wird die Instandsetzungspflicht der im Gemeinschaftseigentum stehenden Fenster über die Gemeinschaftsordnung auf den Sondereigentümer übertragen, so verliert die Gemeinschaft ihre Verwaltungszuständigkeit. Sie besitzt dann insoweit keine Beschlusskompetenz mehr. (LG Hamburg, Urteil vom 09.04.2014, 318 S 133/13, ZMR 2014, 661)