Zugriff auf Instandhaltungsrücklage bei Liquiditätsengpässen
Geschrieben von Administrator   
Donnerstag, 25. September 2014
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann beschließen, bei Liquiditätsengpässen auf die Instandhaltungsrücklage zurückzugreifen. Ein solcher Beschluss entspricht allerdings nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Modalitäten der Inanspruchnahme präzise geregelt sind. Hierbei sollten die zeitlichen Vorgaben beschlossen werden und auch eine „eiserne Reserve“ beschlossen werden, die nicht angetastet werden darf. (LG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.07.2014, 2-13 S 91/13, IMR 2014, 389)