Beschluss vom 20. Mai 2015 |
Donnerstag, 1. Januar 1970 | |
Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes erfordert bei der nachträglichen Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Freiheitsentziehung auch die Überprüfung der Art und Weise des Gewahrsamsvollzugs Lesen Sie mehr in der Original-Quelle ... |