Änderung von Umlageschlüsseln
Dienstag, 30. November 2004
Eine - zulässige - Änderung des Umlageschlüssels für Nebenkosten muss dem Mieter vorweg vor Beginn der Abrechnungsperiode mitgeteilt werden. Eine nachträgliche Mitteilung nur im Rahmen von Nebenkostenabrechnungen ist nicht zulässig. (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.3.2003, ZMR 2004, 182)