Wesentliche Inhalte eines Beschlusses zur Bestellung einer Hausverwaltung
Geschrieben von Administrator   
Montag, 13. Juli 2015
Die Bestellung des Verwalters entspricht grundsätzlich nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn in derselben Eigentümerversammlung, in der die Bestellung erfolgt, auch die Eckpunkte des abzuschließenden Verwaltervertrages, insbesondere Vergütung und Laufzeit in wesentlichen Umrissen geregelt werden. Von einer derartigen Beschlussfassung kann nur in besonderen Ausnahmefällen übergangsweise abgewichen werden. (BGH, Urteil vom 27.02.2015, ZMR 2015, 393)