Vom Verwalter veranlasste Beseitigung einer Hecke |
Geschrieben von Administrator
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Montag, 13. Juli 2015 |
Lässt der Verwalter ohne Beschluss eine Hecke im Bereich einer Sondernutzungsfläche beseitigen, kann der betroffene Wohnungseigentümer den Verwalter nicht unmittelbar auf Schadensbeseitigung im Wege der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands in Anspruch nehmen. Dies gilt nur dann, wenn dem Sondereigentümer unmittelbar ein eigener Schaden entsteht. In diesen Fällen kann er aus dem Verwaltervertrag mit dem Verband direkt gegen den Verwalter vorgehen.
(LG Hamburg, Urteil vom 25.02.2015, ZMR 2015, 334)
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