Mängel müssen ins Abnahmeprotokoll |
Samstag, 30. Oktober 2004 | |
Der Vermieter kann sich im Nachhinein nicht mehr auf bestehende Mängel berufen, wenn diese in einem gemeinsamen Abnahmeprotokoll nicht festgehalten sind, obwohl der Vermieter die Mängel hätte wahrnehmen können. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2003, ZMR 2004, 257) |