Beschlusskompetenz für eine Gebrauchsregelung zur Hundehaltung
Geschrieben von Administrator   
Montag, 13. Juli 2015
Ein generelles Verbot der Hundehaltung können die Wohnungseigentümer nur durch Vereinbarung oder bestandskräftigen Beschluss begründen. Zwar eröffnet § 15 Abs. 2 WEG ein weites Ermessen der Eigentümer, er deckt aber nur eine Gebrauchsbeschränkung und kein Verbot ab. (AG Würzburg, Urteil vom 16.12.2014, ZMR 2015, 423)