Formale Voraussetzungen an Heizkostenabrechnung
Geschrieben von Administrator   
Freitag, 4. August 2017
Für die formelle Ordnungsgemäßheit einer Heizkostenabrechnung ist es nicht erforderlich, den zu Grunde liegenden Wert in der Abrechnung selbst zu erläutern. Es ist nicht erforderlich, dass in der Abrechnung die zugrunde gelegten Verbrauchswerte als Schätzung dargestellt werden. Es bedarf auch keiner Erläuterung, auf welche Weise eine Schätzung vorgenommen wurde. (BGH, Urteil vom 24.08.2016 -VIII ZR 261/15- ZMR 2017, 30)