| Befristeter Formular-Wohnraummietvertrag mit Verlängerungsklausel |
| Geschrieben von Administrator | |
| Freitag, 4. August 2017 | |
| Ein auf drei Jahre befristeter Formular-Wohnraummietvertrag mit Verlängerungsklausel stellt sich weder als wechselseitiger befristeter Kündigungsverzicht noch als Zeitmietvertrag dar. Es gelten nicht die Anforderungen an befristete Mietverträge nach § 575 BGB. (LG Hildesheim, Urteil vom 02.11.2016 -7 S 56/16- ZMR 2017, 45) |