Beweislast bei Feuchtigkeitsschaden
Samstag, 30. Oktober 2004
Den Vermieter trifft im Falle von Feuchtigkeitsschäden die volle Beweislast dafür, dass die Feuchtigkeitserscheinungen nicht aufgrund von außen eindringender oder im Mauerwerk aufsteigender Feuchtigkeit verursacht wurden. (AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 06.08.2003, ZMR 2004, 274)