Beweislast bei Feuchtigkeitsschaden |
Samstag, 30. Oktober 2004 | |
Den Vermieter trifft im Falle von Feuchtigkeitsschäden die volle Beweislast dafür, dass die Feuchtigkeitserscheinungen nicht aufgrund von außen eindringender oder im Mauerwerk aufsteigender Feuchtigkeit verursacht wurden. (AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 06.08.2003, ZMR 2004, 274) |