Nachträglicher Einbau eines Personenaufzugs
Geschrieben von Administrator   
Freitag, 4. August 2017
Auch ein Wohnungseigentümer, der aufgrund einer Gehbehinderung auf den Aufzug angewiesen ist, kann grundsätzlich nur mit Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer nachträglich einen Einbau eines Personenaufzugs auf seine Kosten erreichen, da es sich insoweit um eine bauliche Veränderung handelt, welche einen Nachteil für die übrigen Eigentümer darstellt. (BGH, Urteil vom 13.01.2017 -V ZR 96/16)